Psychologische Gutachten
Dipl.-Psych. Hans Reinhard Schmidt hat jahrzehntelange Erfahrung in der Erstellung Psychologischer Gutachten für Familiengerichte, Jugendämter, Ordnungsämter und Privatpersonen. Wenn es um die Frage einer Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung gemäß § 35a KJHG geht, um eine Namenänderung, um die elterliche Sorge und das Kindeswohl, um sonstige Fragestellungen aus dem Familienrecht oder Persönlichkeitsgutachten: Ausführliche Gutachten oder (kürzere) Psychologische Stellungnahmen können von uns fachlich kompetent erstellt werden.
Namensänderung
Wenn ein Vor- oder Zuname geändert werden soll, bedarf es in der Regel einer gutachtlichen Stellungnahme. Seit vielen Jahren erstelle ich Gutachten zur Namenänderung. Wenn Sie hierzu Einzelheiten wissen möchten, sprechen Sie mich bitte jederzeit an.
Unterhalt für Alleinerziehende
Die neue Rechtsprechung verpflichtet Alleinerziehende zu einem Vollzeitjob, wenn ihr Kind älter als 3 Jahre alt ist und eine Nachmittagsbetreuung zur Verfügung steht. Ein Unterhalt kann dann vom Kindesvater nicht mehr verlangt werden. Allerdings kann im begründeten Einzelfall hiervon abgewichen werden. Wir erstellen auch hierfür im begründeten Einzelfall ein geeignetes Psychologisches Gutachten, das den Unterhalt weiterhin erforderlich machen kann. Auch im umgekehrten Fall kann ein Gutachten helfen, unbegründete Unterhaltsansprüche nun besser abzuwehren.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie